Nach IFRS 8.13 ist ein Geschäftssegment dann berichtspflichtig, wenn
der bei ihm erfasste Ertrag inkl. Der Verkäufe an externe Kunden und der Verkäufe oder der Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmente mindestens 10 % der internen und externen Erträge aller Geschäftssegmente beträgt bzw.
das bei ihm erfasste Periodenergebnis mindestens 10 % des Gesamtgewinns bzw. des Gesamtverlusts aller Segmente, die einen Gewinn bzw. einen Verlust berichten, beträgt bzw.
wenn seine Vermögenswerte mindestens 10 % der Vermögenswerte aller Segmente beträgt.
Die Angabepflichten wiederum ergeben sich aus IFRS 8.20 -24. Hiernach sind anzugeben:
Umsatzerlöse
intern,
extern
Segmentergebnis
Segmentvermögen
Segmentschulden
Zugänge im langfristigen Vermögen des Segments
spezielle GuV-Positionen
Zinserträge und Zinsaufwand
Abschreibungen und Wertberichtigungen und
bedeutende Ergebnisbeiträge von assoziierten Unternehmen, von Gemeinschaftsunternehmen und von anderen Beteiligungen, die at equity bewertet werden.
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