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Bilanz nach Steuerrecht - Verbuchung eines Disagios mittels aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

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Bilanz nach Steuerrecht

Verbuchung eines Disagios mittels aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

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Ein Disagio liegt vor, wenn bei einem aufgenommenen Kredit der Auszahlungsbetrag geringer ist als der Rückzahlungsbetrag.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie X-AG nimmt bei der B-Bank  am 31.12. einen Kredit auf in Höhe von 1.000 €. Ausgezahlt werden 960 €, der Nominalzins liegt bei 7 %. Es wird eine Laufzeit von vier Jahren vereinbart und eine endfällige Tilgung.

Beim Kredit liegt ein Disagio von 4 % vor, denn der X-AG werden nur 960 € ausgezahlt, obwohl sie 1.000 € zurückzahlen muss. Insofern handelt es sich um eine Schuld (= Verbindlichkeit) in Höhe von 1.000 €, nicht von 960 €. Insbesondere müssen diese 1.000 € auf der Passivseite unter Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Zahlungsreihe des Kredits sieht wie folgt aus:

Jahr 0 1 2 3 4
Kredit960 €    
Zinsen -70 €-70 €-70 €-70 €
Tilgung    -1.000 €

Kreditplan mit Disagio

Es handelt sich um ein Disagio von 40 € (d.h. 4 % des Kreditbetrags von 1.000 €) mit dem man auf doppelte Weise umgehen kann laut dem handelsrechtlichen (!) Wahlrecht des § 250 III HGB.

Ausnutzen des handelsrechtlichen Wahlrechts und also Aktivierung der 40 € unter den aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten. Steuerrechtlich hingegen besteht eine Aktivierungspflicht als Rechnungsabgrenzungsposten (H 6.10 EStH).

Verbuchung mittels aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Der Buchungssatz hierzu wäre dann

ARAP40 € anVerbindlichkeiten1.000 €.
Bank960 €   

Es würde damit, wenn der Kredit am Ende des Jahres ausgezahlt wird und also es zu keiner Abschreibung des Disagios im laufenden Geschäftsjahrs kommt zu keiner Abschreibung und zu keinem Aufwand im laufenden Geschäftsjahr führen, d.h. das Ergebnis würde nicht verschlechtert. Man würde sich daher „reich“ rechnen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEs wird ein Kredit aufgenommen am 01.03.2015, der eine Laufzeit von vier Jahren haben möge bei endfälliger Tilgung, Disagio von 6 % und Nominalzins von 12%. Der Nominalbetrag liege bei 1.000 €. Stelle die Zahlungsreihe auf.

Beim oberen Beispiel fielen noch keine Zinszahlungen an, weil der Beginn des Kredits erst am Jahresende lag. Bei der Möglichkeit der Ausnutzung des Disagios wird das Disagio aktiviert, allerdings muss dieses dann über die Laufzeit verteilt abgeschrieben werden (§ 250 III 2 HGB) d.h., dass, da wir das Disagio im Laufe des Jahres 2015 aufgenommen haben, wir es auch bereits für das Jahr 2015 abschreiben müssen.

Abschreibung des Disagios

Die Abschreibung des Disagios in 2015 beläuft sich also auf 12,50 €, denn es wird monatsgenau abgeschrieben, d.h. für 10 Monate (März bis Dezember) und das Disagio wird über die Laufzeit verteilt, d.h. über vier Jahre. Demnach entsteht pro Jahr eine Abschreibung von 15 €, und diese 15 € bezogen auf zehn von zwölf Monaten bedeuten für das Jahre 2015 insgesamt eine Disagioabschreibung von 12,50 €. Der Zinsaufwand, der monatsgenau berechnet werden soll, lautet im vorliegenden Beispiel 100 € (d.h. 10/12 von 120 € Zinsaufwand pro Jahr) und damit für das Jahr 2015 entsprechend 10%.

Damit fällt im Jahr 2015 ein Zinsaufwand von 100 € an. In den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019, also den vier Jahren des Kredits, ist der Zinsaufwand natürlich höher, nämlich bei 12 % von 1.000 €, also bei 120 €. Die Zahlungsreihe sieht damit folgendermaßen aus:

Jahr 0 1 2 3 4
Darlehensauszahlung960 €    
Abschreibung des Disagios-12,5 €-15 €-15 €-15 €-2,5 €
Zinsaufwand-100 €-120 €-120 €-120 €-20 €
Tigung    -1.000 €

Es existiert steuerrechtlich nur eine Möglichkeit, mit dem Disagio umzugehen, nämlich die Aktivierung und Verteilung als Abschreibung über die Laufzeit, wie wir sie in der oben erwähnten Tabelle zusammengetragen haben.

Behandlung des Disagios in Handels- und Steuerbilanz


Die unterschiedliche Behandlung des Disagios in Handels- und Steuerbilanz fasst noch einmal das nachfolgende Video zusammen: