Neben dem Eigenkapital ist das Fremdkapital ein weiteres Mittel, mit denen sich Unternehmen finanzieren (Mittelherkunft). Das Fremdkapital besteht aus (§ 266 Abs. 3 HGB):
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen), diese werden i.d.R. weiter unterteilt nach ihrer Fristigkeit. Langfristige Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren, kurzfristige Verbindlichkeiten dagegen nur bis zu 5 Jahren.
Neben Bankdarlehen werden auch Lieferantenverbindlichkeiten unter dem Fremdkapital ausgewiesen. Diese resultieren meist aus noch nicht bezahlten Lieferungen bzw. Leistungen (Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung). Diese sind inklusive der Mehrwertsteuer auszuweisen.
- Außerdem Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel.
Bewertung
Bei einer Verbindlichkeit müssen die Kriterien der konkreten Passivierungsfähigkeit erfüllt sein und zudem muss die Höhe sowie der Zeitpunkt der Fälligkeit feststehen. Die Bewertung erfolgt immer mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 HGB). Das ist der Betrag, der zur vollständigen Tilgung der Schuld aufzubringen ist. Falls sich der Betrag erhöhen sollte, ist von dem Höchstwertprinzip gebrauch zu machen. Danach muss aus Gründen der Vorsicht und des Gläubigerschutzes die Folgebewertung auf den höheren Betrag erfolgen. Das bedeutet wiederrum, dass ein Sinken der Verbindlichkeit, also ein geringerer Rückzahlungsbetrag, nicht bilanziert werden darf. Dies würde dem Realisationsprinzip wiedersprechen. Etwaige zur Sicherheit gegebene Vermögensgegenstände oder Rechte (z.B. Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung) sind nur im Falle von kleinen Kapitalgesellschaften und kleinen haftungsbeschränkten Personengesellschaften nach § 285 Abs. 1 b HGB nicht angabepflichtig.
Merke
Beispiel
Beim Kauf haben die Rohstoffe einen Wert von 2.000 € (=2.600/1,30). Dieser ist beim Zugang wie folgt zu buchen:
Rohstoffe | 2.000 | an | Verbindlichkeiten a L&L | 2.000 |
Am Bilanzstichtag ist der Kurs gesunken. Die Verbindlichkeiten steigen somit auf 2.167 € (=2.600/1,20). Aufgrund des Höchstwertprinzips muss der höhere Wert von 2.167 € angesetzt werden. Die Differenz wird wie folgt gebucht:
Rohstoffe | 167 € | an | Verbindlichkeiten a L&L | 167 € |
Disagio
Ein Disagio (Abgeld) ist die Differenz zwischen Rückzahlungs- und Ausgabebetrag. Der Kreditnehmer erhält den um das Disagio verminderten Betrag, während Zinsen und Tilgung von der gesamten Darlehenssumme berechnet werden. Das Disagio darf entweder als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen (§ 250 Abs. 3 HGB) und planmäßig über die Laufzeit abgeschrieben werden oder sofort als Aufwand verbucht werden. Allerdings ist die Aktivierung des Disagios lediglich im Jahr der Begründung der Verbindlichkeit rechtmäßig, später darf sie nicht angesetzt werden. In der Handelsbilanz besteht ein Wahlrecht zur AKtivierung des Disagios, in der Steuerbilanz hingegen besteht eine Aktivierungspflicht (§ 5 Abs.5 S.1 Nr.1 EStG).
Beispiel
Ein Disagio von 5% des Auszahlungsbetrages von 200.000 € bedeutet eine Verringerung des tatsächlich ausgezahlten Betrages um 10.000 €. Der Kreditnehmer erhält also nur 190.000 €, muss aber 200.000 € zurückzahlen.
Im obigen Fall lautet die Zugangsbuchung am 02.01.12:
Bank | 190.000 | an | ||
Aktiver RAP | 10.000 | an | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 200.000 |
Das Disagio wird über die Laufzeit von 10 Jahren jährlich mit 1.000 € abgeschrieben. Am 31.12.2012 lautet der Buchungssatz somit:
Zinsaufwand | 1.000 | an | aktiver RAP | 1.000 |
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