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Bilanz nach Steuerrecht - Transitorische Abgrenzungsposten

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Bilanz nach Steuerrecht

Transitorische Abgrenzungsposten

Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten finden ihre Berechtigung in folgenden Vorgängen:

  • aktivische RAP
  • passivische RAP
    • Einnahme vor dem Bilanzstichtag, aber Ertrag später
    • zusätzlich strenger Zeitraumbezug (PRAP).