Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten finden ihre Berechtigung in folgenden Vorgängen:
- aktivische RAP
- Ausgabe vor dem Bilanzstichtag, aber Aufwand später
- zusätzlich strenger Zeitraumbezug (ARAP) oder
- passivische RAP
- Einnahme vor dem Bilanzstichtag, aber Ertrag später
- zusätzlich strenger Zeitraumbezug (PRAP).
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