Boni sind nachträgliche Preisnachlässe, die der Verkäufer dem Kunden gewährt, wenn dieser beispielsweise ein bestimmtes Kaufvolumen pro Jahr überschreitet.
Die Boni können als
- Gutschrift,
- Auszahlung oder
- zusätzliche Warenlieferung gegeben werden.
Merke
Die Höhe der handels- und branchenüblichen oder vertraglich vereinbarten Boni ist zumeist prozentual gestaffelt nach dem mit dem liefernden Unternehmen erreichten Umsatz (daher nennt man solche Boni auch UmsatzBonus, Mengen- oder Treuerabatt).
Da die Buchung der ursprünglichen Geschäftsvorfälle schon geschehen ist, auf die sich die Boni beziehen, müssen diese nun korrigiert werden.
Da sowohl der Käufer als auch der Verkäufer ihre Buchungen korrigieren müssen (Umsatzsteuer!), unterscheidet man zwischen dem Kundenbonus und dem Lieferantenbonus .
Der Lieferant bucht den nachträglichen Preisnachlass auf das Konto " Kundenboni " und der Kunde auf das Konto Lieferantenboni.
Das Konto Kundenboni wird am Ende des Jahres über das Warenverkaufskonto abgeschlossen und schmälert so den Erlös, das Konto "Lieferantenboni" wird über das Wareneinkaufskonto abgeschlossen.
Da Boni meistens entweder bar ausbezahlt oder bei der Bank gutgeschrieben werden, würde eine Verbuchung so aussehen:
Beispiel
Verbuchung beim Verkäufer
Kundenboni | an | Kasse/Bank | ||
Mehrwertsteuer |
Kasse/Bank | an | Lieferantenboni | ||
Vorsteuer |
Merke
Man unterscheidet bei der Verbuchung zwischen
- Lieferantenbonus und
- Kundenbonus.
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