ZU DEN KURSEN!

Buchführung - Verbuchung von Rabatten

Kursangebot | Buchführung | Verbuchung von Rabatten

Buchführung

Verbuchung von Rabatten

Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, den der Verkäufer dem Käufer direkt beim Abschluss eines Geschäfts gewährt. Der wichtigste und verbreiteteste Rabatt ist der Mengenrabatt (wie das Wort schon sagt: bei einem Kauf von großen Mengen) und der Treuerabatt (um treue Kunden auch weiterhin zu binden).

Da dieser Preisnachlass direkt beim Kauf festgelegt wird, muss man ihn nicht gesondert verbuchen (außer er wurde versehentlich vergessen o.ä.). Der Listenpreis wird einfach um den Rabatt gemindert und so verbucht (Vorsteuer bzw. MwSt nicht vergessen!).

Merke

Ein Rabatt mindert den Preis direkt beim Kauf.

Arten von Rabatten

Wer noch mehr über Rabatte erfahren möchte, kann sich hier schlau machen.

Vertiefung

Übersicht über die Arten von Rabatten

Rabatte lassen sich Grundsätzlich differenzieren nach dem Grund und dem Zeitpunkt der Rabattgewährung.

I. Nach dem Grund der Rabattgabe:
Barzahlungsrabatt: Vergütung für schnelle Zahlung (im gleichen Sinn wie Skonto verwendet).
Warenrabatt: Berechnungsart des endgültigen Kaufpreises; hierbei bedeutet Mengenrabatt (Konsumrabatt) ein Preisnachlass für die Abnahme von größeren Mengen in einer Lieferung oder in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr); im letzten Fall vielfach als Umsatzbonus oder Jahresbonus bezeichnet.
Funktionsrabatt: dem Abnehmer gewährte Vergütung für die Übernahme eines Teils der Handelsfunktionen im Distributionssystem.
Frühbezugsrabatt: Preisnachlass für vorzeitige Abnahme von Saisonartikeln.
Treuerabatt: gewährt für langdauernde Geschäftsbeziehungen; i.e.S. auch Rabatte unter der Bedingung, dass der Kunde in einem bestimmten Zeitraum bestimmte Artikel nur von einem Lieferanten einer Lieferantengruppe bezieht.
Kundenrabatt: an den letzten Verbraucher gewährter Preisnachlass; oft als (zu eng) Einzelhandelsrabatt bezeichnet. Der Kundenrabatt tritt durchweg in der Form des Barzahlungsrabatts auf (nach Aufhebung des Rabattgesetzes im Jahre 2001 nicht mehr auf 3 Prozent begrenzt).

Viele Arten von Sonderrabatt, z.B. der Preisnachlass an im Betrieb Beschäftigte (Personalrabatt) und der an bestimmte Personengruppen (z.B. Beamten- oder Vereinsrabatt) oder Berufsgruppen (z.B. Weiterverarbeitungsrabatt) gewährte Rabatt.

II. Nach dem Zeitpunkt der Rabattgewährung zu unterscheiden:
Sofortrabatt und nachträglich vergüteter Rabatt (z.B. meist der Umsatzbonus).

Beispiel für die Berechnung und Verbuchung eines Rabatts

Beispiel

Kauf von 100 Paar Schuhen
Listenpreis: 10 000€ netto
Mengenrabatt: 5% 

Der Buchungssatz zu diesem Beispiel lautet wie folgt:

WEK9.500anVerbindlichkeiten11.305
Vorsteuer1.805