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Die Einkommensteuer belastet natürliche Personen, wohingegen die Körperschaftsteuer die Besteuerung juristischer Personen zum Ziel hat.
Die Einkommensteuersätze sind verpackt in einem hochkomplexen System mit einem progressiv wachsendem Einkommensteuersatz in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens.
Dies zu behandeln würde den vorliegenden Rahmen sprengen. Wir behandeln die Einkommensteuer deswegen nur sehr grob.
Ausschüttungen werden im Rahmen der sog. Abgeltungsteuer mit 25 % belastet.
Beispiel zur Berechnung der Einkommensteuer
Beispiel
Der Alleinaktionär der Kattan AG, Diplom-Kaufmann Ralph, möchte den nach der Unternehmensteuer verbleibenden Gewinn der Unternehmung entziehen. Berechne die zu zahlenden Einkommensteuer und die Gesamtsteuerbelastung. Ralph ist konfessionslos, d.h. es fällt keine Kirchensteuer an, und kinderlos, d.h. evtl. Kinderfreibeträge sind unbeachtlich. Rechne mit einem Einkommensteuersatz für Ralph von 25 % (im Rahmen der Abgeltungsteuer). Der Solidaritätszuschlag wird aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.
Zunächst muss berechnet werden, wie viel die Ralph AG nach Unternehmensteuer und Kreditbedienung überhaupt ausschütten kann:
Jahr | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zahlungsreihe | 50.000 | 80.000 | 50.000 | 100.000 |
Kredit (Zinsaufwand) | 8.000 | 6.000 | 4.000 | 2.000 |
Tilgung | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 |
Steuern | 6.380 | 15.660 | 7.540 | 22.620 |
es verbleiben | 15.620 | 38.340 | 18.460 | 55.380 |
Einkommensteuer = B · 0,25 | 3.905 | 9.585 | 4.615 | 13.845 |
Tab. 70: Finanzplan zur Berechnung der Einkommensteuer
Gesamtsteuerbelastung
Die Gesamtsteuerbelastung der Ralph AG und des Alleinaktionärs Ralph sieht demnach so aus.
Jahr | 1 | 2 | 3 | 4 |
Gewerbesteuer | 3.080 | 7.560 | 3.640 | 10.920 |
Körperschaftsteuer | 3.300 | 8.100 | 3.900 | 10.920 |
Einkommensteuer | 3.905 | 9.585 | 4.615 | 13.845 |
Steuern insgesamt | 10.285 | 25.245 | 12.155 | 36.465 |
Tab. 71: Gesamtsteuerbelastung
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