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Die Körperschaftsteuer kann als Einkommensteuer für Unternehmen angesehen werden. Allgemein beträgt der Körperschaftsteuersatz 15%. Bis vor wenigen Jahren galt noch das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren, das jetzt nicht mehr berücksichtigt werden muss.
Außerdem sollte gesagt sein, dass die Gewerbesteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abgezogen werden kann, damit gilt sie bei der Körperschaftsteuer nicht mehr länger als Betriebsausgabe. Die Körperschaftsteuer belastet endgültig die Gewinne der Unternehmen. Beim damals herrschenden Anrechnungsverfahren anders gewesen. Dabei handelte es sich um ein perfektes System zur Vermeidung von Doppelbesteuerung der Körperschaft- und Einkommensteuer.
Berechnung der Körperschaftsteuer
Die Berechnung der Körperschaftsteuer soll anhand des vorliegenden Beispiels dargestellt werden, in der die oben diskutierte Gewerbesteuer mit einfließt.
Beispiel
Beispiel 50:
Berechne für die einzelnen Jahre die Körperschaftsteuer der Heinrich AG aus Hagen. Berücksichtige dabei die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und die vollkommene Abzugsfähigkeit der Sollzinsen bei der Körperschaftsteuer.
Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer berechnet sich nach der Formel
Merke
Bemessungsbasis Körperschaftsteuer:
$ B^K_t = Z_t - AB_t - ZA_t $
Im Hinblick auf Abzugsfähigkeit von Sollzinsen ist folgendes zu beachten:
Merke
Sollzinsen sind also bei der Körperschaftssteuer nicht nur zur Hälfte - wie bei der Gewerbesteuer - sondern komplett abzugsfähig.
Finanzplan zur Berechnung der Körperschaftsteuer
Der Finanzplan, der sich auf Grundlage der Berechnung ergibt, sieht so aus:
Jahr | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zahlungsreihe | - 100.000 | 65.000 | 95.000 | 75.000 | 125.000 |
Abschreibungen | 25.000 | 25.000 | 25.000 | 25.000 | |
Zinsaufwand | 15.000 | 11.250 | 7.500 | 3.750 | |
Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer | 25.000 | 58.750 | 42.500 | 96.250 | |
Körperschaftsteuer | 3.750 | 8.812,5 | 6.375 | 14.437,5 |
Tab. 68: Finanzplan zur Berechnung der Körperschaftsteuer
Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene
Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene lässt sich ermitteln, wenn wir die Gewerbe- und die Körperschaftsteuer addieren.
Jahr | 1 | 2 | 3 | 4 |
Gewerbesteuer | 4.550 | 10.692,5 | 7.735 | 17.517,5 |
Körperschaftsteuer | 3.750 | 8.812,5 | 6.375 | 14.437,5 |
Unternehmenssteuern insgesamt | 8.300 | 19.505,0 | 14.110 | 31.955,0 |
Tab. 69: Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene
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