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Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer der Unternehmen“. Es gilt grundsätzlich ein Körperschaftsteuersatz von 15 %. Bis vor einigen Jahren galt das so genannte körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren, welches hier nicht mehr betrachtet werden muss.
Wichtig ist, dass die Gewerbesteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzugsfähig ist, d.h. sie zählt bei der Körperschaftsteuer nicht länger als Betriebsausgabe. Die Körperschaftsteuer belastet endgültig die Gewinne der Unternehmen.
Dies war beim vormals gültigen Anrechnungsverfahren anders. Hier handelte es sich um ein perfektes System zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Körperschaft- und Einkommensteuer.
Beispiel zur Berechnung der Körperschaftsteuer
Das folgende Beispiel stellt die körperschaftssteuerlichen Konsequenzen dar, wobei die oben diskutierte Gewerbesteuer hier Eingang findet.
Beispiel
Berechne für die einzelnen Jahre die Körperschaftsteuer der Ralph AG aus Ratingen. Beachte hierbei die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und die vollkommene Abzugsfähigkeit der Sollzinsen bei der Körperschaftsteuer.
Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer berechnet sich nach der Formel
Merke
Im Hinblick auf Abzugsfähigkeit von Sollzinsen gilt es dabei folgendes zu bedenken:
Merke
Finanzplan zur Berechnung der Körperschaftsteuer
Der Finanzplan, der sich auf Grundlage der Berechnung ergibt, sieht so aus:
Jahr | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
Zahlungsreihe | -80000 | 50000 | 80000 | 50000 | 100000 |
Abschreibungen | 20000 | 20000 | 20000 | 20000 | |
Zinsaufwand | 8000 | 6000 | 4000 | 2000 | |
Gewerbesteuer | 4333,33 | 9500 | 4666,67 | 13166,67 | |
Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer | 22000 | 54000 | 26000 | 78000 | |
Körperschaftsteuer | 3300 | 8100 | 3900 | 11700 |
Tab. 68: Finanzplan zur Berechnung der Körperschaftsteuer
Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene
Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene lässt sich ermitteln, wenn wir die Gewerbe- und die Körperschaftsteuer addieren.
Jahr | 1 | 2 | 3 | 4 |
Gewerbesteuer | 3080 | 7560 | 3640 | 10920 |
Körperschaftsteuer | 3300 | 8100 | 3900 | 11700 |
Unternehmensteuern insgesamt | 6380 | 15660 | 7540 | 22620 |
Tab. 69: Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene
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