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Investitionsrechnung

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fällt für Gewerbebetriebe an. Dabei sind Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) grundsätzlich auseinanderzuhalten. Der Gewerbesteuersatz setzt sich vor allem aus zwei Dingen zusammen:

  1. aus dem Hebesatz h
  2. aus dem Gewerbesteuermessbetrag i.H.v. 3,5 % .

Berechnung des effektiven Gewerbesteuersatzes

Der Hebesatz h wird von den jeweiligen Gemeinden in Deutschland selber festgesetzt. Der Gewerbesteuermessbetrag liegt bei 3,5%. Der effektive Gewerbesteuersatz ergibt sich aus dem Produkt der beiden Werte.

Merke

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effektiver Gewerbesteuersatz:

$ s_G = m \cdot h = 0,035 \cdot h$

Der effektive Gewerbesteuersatz wird dann mit der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer multipliziert.

Berechnung der Gewerbesteuer

Mit einem Beispiel soll die Berechnung der Gewerbesteuer verdeutlicht werden.

Beispiel

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Beispiel 49:

Die Heinrich AG aus Hagen möchte, eine Maschine im Wert von 100.000 € anschaffen. Die Investition hat diese Einzahlungsüberschüssen zur Folge:

Jahr01234
Zahlungsreihe- 100.00065.00095.00075.000125.000

Die Maschine wird zu einem Zinssatz von 15% vollständig fremdfinanziert, dabei wurde eine Ratentilgung ausgemacht. Der Hebesatz in Hagen liegt bei h = 520%. Berechne die zu zahlende Gewerbesteuer der einzelnen Jahre.

Der Gewerbesteuermessbetrag m ist m = 3,5% = 0,035, der effektive Gewerbesteuersatz ist also:

$ s_G = m \cdot h = 0,035 \cdot h = 0,035 \cdot 5,2 = 0,182 = 18,2$%.

Dieser Satz ist mit der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage zu multiplizieren.

Finanzplan zur Berechnung der Gewerbesteuer

Wir stellen auf der Grundlage der Berechnung den vorliegenden vollständigen Finanzplan aus.

Jahr 0 1 2 3 4
Zahlungsreihe- 100.00065.00095.00075.000125.000
Kreditzins 15.00011.2507.5003.750
Tilgung 25.00025.00025.00025.000
Restschuld100.00075.00050.00025.0000
Abschreibung 25.00025.00025.00025.000
Bemessungsgrundlage 25.00058.75042.50096.250
Gewerbesteuerzahlung 4.55010.692,57.73517.517,5

Tab. 67: Finanzplan zur Berechnung der Gewerbesteuer