Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Eigenkapitalspiegels ergibt sich aus IAS 1.106. Die folgenden sind die Mindestbestandteile:
Periodengesamtergebnis
Anteile von
Mehrheitsgesellschaftern und
sind getrennt auszuweisen
Effekte einer rückwirkenden Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethodenänderungen
für jeden Eigenkapitalbestandteil
Überleitung vom Buchwert zu Beginn zum Buchwert zum Ende der Periode
Nach IAS 1.38 muss in der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowohl die aktuelle Periode als auch die Vorperiode Erwähnung finden.
Dividendenzahlungen können sowohl im Anhang als auch in der Eigenkapitalveränderungsrechnung angegeben werden (IAS 1.107).
Die Aufgabe des Eigenkapitalspiegels ist wie folgt:
auf die EK-Geber der Mutter entfallende Anteile | nicht beherrschende Anteile | Summe des EK | ||||||||
Gez. Kap. | sonstige Rücklagen | Gewinnrücklagen | RL für Wertschwankungen aus Sicherungsgeschäften | RL für zur Veräußerung klassif. Finanzanlagen | Neubewertungs-RL | Summe | ||||
EK des Vorjahres | ||||||||||
Änderung der Bewertungsmethode | ||||||||||
angepasstes EK Vorjahr | ||||||||||
Kapitalerhöhungen | ||||||||||
Kapitalherabsetzungen | ||||||||||
Dividendenzahlungen | ||||||||||
Periodengesamterfolg | ||||||||||
Vereinnahmung der Neubewertungs-RL (IAS 16.41, IAS 38.87) | ||||||||||
EK zum Stichtag des akt. Jahres | ||||||||||
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